Nach meinem Kenntnisstand hat auf einer von einer Liftgesellschaft ausgewiesenen Rodelbahn, mit oder ohne Gütesiegel kein Schifahrer, Tourengänger, Fußgänger mit oder ohne Hund etwas verloren. Dafür gibt es die Winterwanderwege oder Rodelwege z.B. auf eine Hütte. Genauso ist es nach den FIS Regeln auch nicht erlaubt, sich auf einer ausgewiesenen Hauptschiabfahrt als Fußgänger mit oder ohne Hund oder Rodel sich zu bewegen. Leider wird von den Bahnbetreibern viel zu wenig darauf hingewiesen und es würde mich sehr interessieren wie dies haftungsrechtlich aussieht, wenn z.B. ein flotter Sportrodler einen nach einer Kurve, mitten auf der Bahn stehenden Fußgänger oder Tourengänger zusammenfährt. Wer von Euch hat da einen genauen rechtlichen Kenntnisstand und gibt es da aussagekräftige Urteile. Gruß an alle flotten Rodler.
Letzte Änderung: 7 Jahre 10 Monate her von durebickl.